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Fernbleiben im verpflichtenden Kindergartenjahr

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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung teilt mit, dass das Fernbleiben im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres in den elementaren Bildungseinrichtungen von Montag, 10. Jänner 2022 bis 26. Februar 2022 zulässig ist.