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Elternbrief vom Land Steiermark

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Ab 22. November 2021 sind alle Eltern und Erziehungsberechtigen angehalten, ihre Kinder selbst zu betreuen. Für alle, bei denen es nicht möglich ist, ist der Kindergarten geöffnet. Die Besuchspflicht für kindergartenpflichtige Kinder ist während der Zeit des Lockdowns aufgehoben.

Kinder die den Kindergarten vom 22. November 2021 bis 12. Dezember 2021 nicht oder maximal drei Tage besuchen, übernimmt das Land Steiermark den Elternbeitrag.  Geht der Besuch in diesem Zeitraum über drei Tage hinaus, erfolgt keine Ersatzleistung. Der gesamte Elternbrief ist hier zu lesen.